Auf der Bahnstrecke zwischen Mannheim Hbf und Mannheim-Friedrichsfeld Süd sollen zusätzlich zu den beiden bestehenden Gleisen weitere Gleise gebaut werden. Das Vorhaben befindet sich momentan in einer frühen Phase der Planung.
Neue Kapazitäten für mehr Nahverkehrsverbindungen
Untersuchungen haben ergeben, dass auf der aktuell zweigleisigen Strecke zwischen Mannheim Hbf und Mannheim-Friedrichsfeld Süd ein Kapazitätsengpass besteht – die Strecke ist momentan voll ausgelastet. Um Abhilfe zu schaffen und den Grundstein für eine zukünftige Ausweitung des Nahverkehrsangebots zu legen, ist der Bau eines zusätzlichen dritten und vierten Gleises notwendig.
Die geplanten Maßnahmen im Überblick
Infolge des Gleisausbaus sind bauliche Eingriffe in die Bestandsstrecke erforderlich. Als besonders herausfordernd haben sich die Engstellen am Haltepunkt Seckenheim und im Bereich Mannheimer Rangierbahnhof (Rbf) herausgestellt. Tiefergehende Betrachtungen werden in den folgenden Planungsphasen vorgenommen.
Der mehrgleisige Ausbau Mannheim Hbf – Mannheim-Friedrichsfeld Süd dient vorrangig dem Ausbau des Nahverkehrs in der Region Rhein-Neckar. Die Finanzierung des mehrgleisigen Ausbaus ist über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geregelt. Neben dem Bund sind hier auch die Kommunen entlang der Strecke finanziell beteiligt.
Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht grundsätzlich, wenn Strecken neu gebaut oder wesentlich baulich verändert werden. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hat der Gesetzgeber konkret im Rahmen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) festgelegt. Schallschutzwände werden entsprechend den rechtlichen Grundlagen auf Basis eines Gutachtens geplant. Aufgrund der noch sehr frühen Planungsphase sind keine Aussagen zu konkreten Lärmschutzmaßnahmen möglich.
Im Rahmen der Entwurfsplanung werden Gutachten erstellt, die Schall (Lärm) und Erschütterungen im Endzustand, sowie während der Bauzeit betrachten. Die Untersuchungsergebnisse werden im Planrechtsverfahren veröffentlicht. Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz für den Bau- sowie Endzustand werden grundsätzlich nach den rechtlichen Vorgaben getroffen. Für den Endzustand gilt als Grundlage die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung. Ob und welche Maßnahmen aufgrund von bauzeitlichem Lärm erforderlich werden, muss erst noch mit fortschreitender Planungstiefe und Festlegung der Bauverfahren untersucht werden. Anwohnende werden in der späteren Bauphase regelmäßig und frühzeitig informiert.
Das Eisenbahnbundesamt hat für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfpflicht festgestellt. Im Rahmen eines sogenannten Scopings werden Untersuchungsrahmen und -tiefe für die Erstellung des UVP-Berichts ermittelt. Die Wirkräume für die Schutzgüter Landschaft, Mensch und Klima/Luft leiten sich aus den zu erwartenden Wirkdistanzen von schutzgutrelevanten Emissionen des Vorhabens (Lärm, Staub, Erschütterung, Licht) sowie der potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Wohn-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktionen angrenzender Flächen ab. Der UVP-Bericht wird im späteren Prozess Bestandteil der Antragsunterlagen für die Planfeststellung und die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht.
Planungsrelevanten Arten im Umfeld des Vorhabens wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So werden umfangreiche faunistische Kartierungen durchgeführt sowie bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten bei Wissensträgern abgefragt. Das Planrecht kennt mehrere Instrumente, um den Schutz heimischer, seltener und geschützter Arten zu berücksichtigen (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsprüfbericht, faunistische Planungsraumanalyse, etc.).
Die Gesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Betroffenheiten planungsrelevanter Arten wird konzentriert im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben.
Bauzeitlich werden zusätzlich umweltfachliche Bauüberwacher mit speziellen artenschutzfachlichen Kenntnissen eingebunden, um unvorhersehbare artenschutzrechtliche Konflikte rechtzeitig zu erkennen und ggfs. entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Für den Bereich Mannheim Hbf bis Mannheim-Friedrichsfeld Süd werden derzeit noch Grundlagen und verkehrliche Anforderungen untersucht. Entsprechend den aktuell vorliegenden Rahmenbedingungen sind ein viergleisiger Ausbau sowie ein Kreuzungsbauwerk zur Entflechtung der Verkehre geplant.
Im Personenverkehr bis zu 160 km/h. Im Güterverkehr bis zu 120 km/h je nach Streckenabschnitt.
Neue Haltepunkte werden nicht entstehen. Allerdings werden einige Haltepunkte entlang der Strecke ertüchtigt.