Dialog mit der Öffentlichkeit

Den Planungsprozess der Projekte auf der Strecke zwischen Mannheim und Heidelberg möchten wir von Anfang an transparent gestalten.

Am 20. März 2024 fand in Heidelberg-Pfaffengrund eine öffentliche Informationsveranstaltung zum viergleisigen Ausbau Heidelberg-Wieblingen – Heidelberg Hbf mit ca. 80 interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt. Vor Ort wurden das Vorhaben, der Planungsprozess sowie der aktuelle Stand der technischen und umweltfachlichen Planungen vorgestellt und Fragen beantwortet. Die Möglichkeit, im Anschluss an fünf Thementischen vertiefende Einblicke zu erhalten und mit dem Planungsteam ins Gespräch zu kommen, wurde von zahlreichen Anwesenden genutzt. Die Präsentation der Veranstaltung steht Ihnen in unserer Mediathek zur Verfügung.

Im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung fand am 24. März 2022 eine digitale Informationsveranstaltung zum viergleisigen Ausbau Heidelberg-Wieblingen – Heidelberg Hbf statt. An dem Termin wurde die Vorzugsvariante mitsamt geplanter Maßnahmen der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier finden Sie das Überflug-Video der Vorzugsvariante, das an der Veranstaltung vorgestellt wurde. 

Bereits am 22. Oktober 2018 fand in Heidelberg eine Informationsveranstaltung statt. Die Präsentationen unserer Veranstaltungen stehen in unserer Mediathek zur Verfügung.

Weitere Termine werden frühzeitig bekanntgegeben, um Sie über den aktuellen Stand zu informieren, Ihre Fragen zu beantworten und Sie in die Planung mit einzubeziehen.

Wir beantworten Ihre Fragen

Planungsphasen und Finanzierung 

Nach aktuellem Planungsstand werden die Antragsunterlagen zum Planrechtsverfahren beim Eisenbahnbundesamt im Jahr 2024 eingereicht. Für das Planrechtsverfahren ist eine Dauer von etwa drei Jahren üblich. Nach Erteilung des Planrechts folgen die Ausführungsplanung und die Beauftragung der ausführenden Bauunternehmen. Für die Beauftragung wird eine EU-weite Ausschreibung erforderlich sein, die mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nimmt. In Summe rechnet die DB nach aktuellem Planungsstand frühestens zum Ende des Jahrzehnts mit dem Baubeginn.

Das Planungsteam arbeitet akribisch daran den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten. So werden beispielsweise die HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 zusammengelegt, um die Planungsphase beschleunigen zu können. Hier gibt es nähere Informationen zu den sogenannten Leistungsphasen. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) wird darüber hinaus planungsbegleitend eingebunden und die breite Öffentlichkeit regelmäßig über den aktuellen Stand der Planungen informiert. 

Die Vorhaben Achsverschwenkung Mannheim Hbf, Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld Süd und der viergleisige Ausbau Heidelberg-Wieblingen – Heidelberg Hbf sind Teil der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) und damit vollständig bundesfinanziert.

Der dreigleisige Ausbau Mannheim Hbf – Mannheim-Friedrichsfeld Süd dient vorrangig dem Ausbau des Nahverkehrs in der Region Rhein-Neckar. Die Finanzierung des dreigleisigen Ausbaus ist über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geregelt. Neben dem Bund sind hier auch die Kommunen entlang der Strecke finanziell beteiligt.

Mensch, Natur und Umwelt

Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht grundsätzlich, wenn Strecken neu gebaut oder wesentlich baulich verändert werden. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hat der Gesetzgeber konkret im Rahmen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) festgelegt. Schallschutzwände werden entsprechend den rechtlichen Grundlagen geplant. Der aktuelle Planungsstand ist in der Unterlage der Informationsveranstaltung am 24. März 2022 zu finden.

Im Rahmen der Entwurfsplanung (Start Mitte 2022) werden Gutachten erstellt, die Schall (Lärm) und Erschütterungen im Endzustand, sowie während der Bauzeit betrachten. Die Untersuchungsergebnisse werden im Planrechtsverfahren veröffentlicht. Maßnahmen zum Schall- und Erschütterungsschutz für den Bau- sowie Endzustand werden grundsätzlich nach den rechtlichen Vorgaben getroffen. Für den Endzustand gilt als Grundlage die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung. Ob und welche Maßnahmen aufgrund von bauzeitlichem Lärm erforderlich werden, muss erst noch mit fortschreitender Planungstiefe und Festlegung der Bauverfahren untersucht werden. Anwohnende werden in der späteren Bauphase regelmäßig und frühzeitig informiert.

Das Eisenbahnbundesamt hat für dieses Vorhaben am 11.05.2022 eine Umweltverträglichkeitsprüfpflicht festgestellt. Im Rahmen eines sogenannten Scopings werden Untersuchungsrahmen und -tiefe für die Erstellung des UVP-Berichts ermittelt. In diesem UVP-Bericht wird die Wirkung des Vorhabens auf alle gesetzlich zu betrachtenden Schutzgüter nach §2 UVPG - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Klima, Luft, Landschaft, Boden, Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter - sowie deren gegenseitige Wechselwirkung untersucht. Der UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen für die Planfeststellung und die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht.

Planungsrelevanten Arten im Umfeld des Vorhabens wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So werden umfangreiche faunistische Kartierungen durchgeführt sowie bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten bei Wissensträgern abgefragt. Das Planrecht kennt mehrere Instrumente um den Schutz heimischer, seltener und geschützter Arten zu berücksichtigen (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsprüfbericht, faunistische Planungsraumanalyse, etc.).

Die Gesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Betroffenheiten planungsrelevanter Arten wird konzentriert im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben.

Bauzeitlich können - sofern erforderlich - zusätzlich Umweltfachliche Bauüberwacher mit speziellen artenschutzfachlichen Kenntnissen eingebunden werden, um unvorhersehbare artenschutzrechtliche Konflikte rechtzeitig zu erkennen und ggfs. entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Technische Planung

Die stillgelegten Gleise entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und können deshalb nicht genutzt werden. Zur Auflösung des bestehenden Engpasses sowie Kapazitätserweiterungen werden zusätzliche Gleise benötigt, die auf der Fläche der stillgelegten Gleise hergestellt werden. 

Durch den Neubau des Kreuzungsbauwerks sowie der zwei zusätzlichen Gleise zwischen Heidelberg-Wieblingen und Heidelberg Hbf werden die Konflikte reduziert. Weiterhin wird im Rahmen des Deutschlandtaktes ein zusätzliches Puffergleis im Bereich der Gemarkung Edingen-Neckarhausen geplant. Dadurch können zukünftig Verspätungen effektiv vermindert werden. 

Zur Entflechtung der Verkehre sowie durch die steigenden Zugzahlen, besteht die betriebliche Notwendigkeit eines neuen Bahnsteigs für den Nahverkehr.

Als barrierefreier Zugang zum neuen Außenbahnsteig ist der Neubau einer Aufzugsanlage vorgesehen. Diese ermöglicht zum einen die Anbindung an die Bushaltestellen auf dem Kurpfalzring. Zum anderen werden die Umsteigebeziehungen innerhalb der Station optimiert. Darüber hinaus ist der Neubau einer Treppenanlage vom Kurpfalzring zum Asternweg vorgesehen.

Im Personenverkehr bis zu 160 km/h. Im Güterverkehr bis zu 120 km/h je nach Streckenabschnitt.

Für den Bereich Mannheim Hbf bis Mannheim-Friedrichsfeld Süd werden derzeit noch Grundlagen und verkehrliche Anforderungen untersucht. Hier sind bislang ein mindestens dreigleisiger Ausbau sowie ein Kreuzungsbauwerk zur Entflechtung der Verkehre geplant. Weitere Informationen sind auf unserer Website zu finden.

Neue Haltepunkte werden nicht entstehen. Allerdings werden einige Haltepunkte entlang der Strecke ertüchtigt.

Projektkommunikation

Es finden quartalsweise Abstimmungstermine mit den Städten Heidelberg und Mannheim, sowie der Gemeinde Edingen-Neckarhausen statt.

Wir stehen mit allen Projekten bzw. korrespondierende Maßnahmen in dem Bereich im ständigen Austausch und stimmen uns selbstverständlich intensiv ab. Die Maßnahmen sind betrieblich und verkehrlich aufeinander abgestimmt. 

Im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung fanden am 22. Oktober 2018 und am 24. März 2022 Informationsveranstaltungen zum viergleisigen Ausbau Heidelberg-Wieblingen – Heidelberg Hbf statt. Für die anstehenden Planungsphasen sind weitere Veranstaltungen vorgesehen. Darüber hinaus werden Anwohnende in der späteren Bauphase regelmäßig und frühzeitig informiert. Die Unterlagen der jeweiligen Veranstaltungen finden Sie in der Mediathek

Sie fragen, wir antworten

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